Verhaltensregeln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus k4cg.org
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
* Der Raum/Arbeitsplatz ist so zu verlassen wie er vorgefunden wurde (oder besser/schöner).
* Der Raum/Arbeitsplatz ist so zu verlassen wie er vorgefunden wurde (oder besser/schöner).


== elektronische Geräte ==
== Elektronische Geräte ==


* Möchtest du ein Gerät am Stromnetz anschließen muss dieses ein CE Zeichen aufweisen und darf nicht manipuliert sein. Sollte dies doch der Fall sein kannst du es aber von einem Werkstattleiter abnehmen lassen. Davon ausgenommen sind Geräter unter 5 Watt (zum Beispiel ein Raspberry Pi).
* Möchtest du ein Gerät am Stromnetz anschließen muss dieses ein CE Zeichen aufweisen und darf nicht manipuliert sein. Sollte dies doch der Fall sein kannst du es aber von einem Werkstattleiter abnehmen lassen. Davon ausgenommen sind Geräter unter 5 Watt (zum Beispiel ein Raspberry Pi).
* Mitgebrachte Geräte mit CE-Kennzeichen dürfen verwendet werden, wenn sie nicht manipuliert/geöffnet wurden.
* Mitgebrachte Geräte mit CE-Kennzeichen dürfen verwendet werden, wenn sie nicht manipuliert/geöffnet wurden.
* Geräte die manipuliert/geöffnet wurden können nach Prüfung durch einen Werkstattleiter zur Verwendung freigegeben werden.
* Geräte die manipuliert/geöffnet wurden können nach Prüfung durch einen Werkstattleiter zur Verwendung freigegeben werden.

Version vom 10. September 2015, 12:18 Uhr

Sauberkeit

  • Jeder räumt den Müll den er/sie verursacht selbstständig in die Mülltonne.
  • Der Raum/Arbeitsplatz ist so zu verlassen wie er vorgefunden wurde (oder besser/schöner).

Elektronische Geräte

  • Möchtest du ein Gerät am Stromnetz anschließen muss dieses ein CE Zeichen aufweisen und darf nicht manipuliert sein. Sollte dies doch der Fall sein kannst du es aber von einem Werkstattleiter abnehmen lassen. Davon ausgenommen sind Geräter unter 5 Watt (zum Beispiel ein Raspberry Pi).
  • Mitgebrachte Geräte mit CE-Kennzeichen dürfen verwendet werden, wenn sie nicht manipuliert/geöffnet wurden.
  • Geräte die manipuliert/geöffnet wurden können nach Prüfung durch einen Werkstattleiter zur Verwendung freigegeben werden.