Verein:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus k4cg.org
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
# Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen. | # Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen. | ||
# Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen. | # Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen. | ||
# Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für | # Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr im Voraus entrichtet werden. | ||
=== §4 Aufnahmegebühren === | === §4 Aufnahmegebühren === |
Version vom 29. Juni 2015, 12:50 Uhr
Beitragsordnung
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro Monat / entsprechend 12 Euro pro Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 0,50 Euro pro Monat / entsprechend 6 Euro pro Jahr.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.