Verein:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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=== §1 Höhe der Beiträge === | === §1 Höhe der Beiträge === | ||
# Der Mitgliedsbeitrag beträgt | # Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro Monat / entsprechend 12 Euro pro Jahr. | ||
# Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt | # Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 0,50 Euro pro Monat / entsprechend 6 Euro pro Jahr. | ||
# In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden. | # In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden. | ||
Version vom 29. Juni 2015, 12:49 Uhr
Beitragsordnung
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro Monat / entsprechend 12 Euro pro Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 0,50 Euro pro Monat / entsprechend 6 Euro pro Jahr.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.