Verein:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juni 2015, 12:20 Uhr
Beitragsordnung
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.